Das
Scheidungsrecht.
Das Scheidungsrecht
in Deutschland.
Ganz egal, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt oder es zu einer streitigen Scheidung, oftmals als Rosenkrieg bezeichnet, kommt. In Deutschland kommt in Bezug auf die Scheidung niemand am Gesetz vorbei. Eine Scheidung kann hierzulande nur von einem Gericht ausgesprochen werden.
Das Scheidungsrecht ist die Gesamtheit aller Gesetze (Regelwerke FamFG, FmGKG, RVG, BGB, …) und der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten für die Eheleute.
Folgendes wird über
das Scheidungsrecht geregelt.
Neben der eigentlichen Auflösung des Ehebundes regelt das Scheidungsrecht weitere wichtige Aspekte, wie z. B.:
- Besitzverhältnisse (Hausrat, gemeinsame Finanzen)
- Ausgleichsleistungen/Versorgungsausgleich
- Sorgerecht & Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
Das Ziel hierbei ist es, dass die Beteiligten durch die Trennung keine zusätzlichen Nachteile erleiden. Bei der Trennung mit Kind/Kindern legt das Gericht größten Wert darauf, dass das Kindeswohl garantiert ist.
Paragraphen aus dem
Scheidungsrecht im Überblick.
BGB § 1565 geregelt, dass eine gescheiterte Ehe geschieden werden darf.
Familieverfahrensgesetz § 114 besagt, dass vor dem Familiengericht für alle Antragsteller ein Anwaltszwang besteht. Sind sich beide Eheleute einig, ist für den Antragsgegner kein eigener Rechtsanwalt notwendig.
BGB § 1566 bezieht sich auf das Trennungsjahr, das wiederum belegt, dass die Ehe unwiderruflich zerrüttet ist. Bereits während des Trennungsjahres bestehen Unterhaltsansprüche.
BGB § 1361 besagt, dass der weniger verdienende Part beim besserverdienenden Ehepartner Trennungsunterhalt geltend machen kann.
BGB § 1565 Abs. 2 regelt die unzumutbare Härte, durch welche eine Ehe auch unabhängig vom Trennungsjahr eher geschieden werden kann.
BGB § 1684 regelt die nacheheliche Kindsbetreuung. Eltern haben in jedem Fall ein grundsätzliches Recht und auch die Pflicht auf den Umgang mit den eigenen Kindern. Im Idealfall einigen sich die Eltern auf eine Fürsorgesituation (z. B. durch ein Wechselmodell).
BGB § 1361 regelt den Ehegattenunterhalt. Hierdurch sollen die Unterhaltsberechtigten finanziell abgesichert werden. Entscheidend sind der Verdienst und auch der Rang (bei mehreren Unterhaltsberechtigten).
BGB § 160 regelt den Kindesunterhalt. Hierdurch sollen die Unterhaltsberechtigten finanziell abgesichert werden. Entscheidend sind der Verdienst und auch der Rang (bei mehreren Unterhaltsberechtigten).
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