Die
einvernehmliche Scheidung.

Wünschen beide Ehepartner eine Scheidung, kommt in vielen Fällen zunächst der Gedanke, dass dies sehr teuer werden könnte. Sofern beide Ehegatten nicht im Streit auseinandergehen, spricht man von der einvernehmlichen Scheidung. Die einvernehmliche Scheidung ist im Vergleich zum teils langjährigen Rosenkrieg in nur wenigen Monaten überstanden und dies auch bei gleichzeitig geringeren Scheidungskosten.

So läuft eine
einvernehmliche Scheidung ab.

Bevor ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht einreichen kann, müssen die Ehegatten das Trennungsjahr „absolviert“ haben oder zumindest kurz davorstehen. Am deutlichsten wird die Trennung, wenn einer der Ehegatten ausgezogen ist. Allerdings ist es bei einer strikten Trennung der Lebensbereiche auch möglich, das Trennungsjahr in der Ehewohnung zu vollziehen.

Wenn der Antragsteller einen Rechtsanwalt konsultiert, sollte im Idealfall bereits eine Erklärung beiliegen, dass die folgenden Punkte bereits einvernehmlich geregelt sind:

  • Umgangsrecht & Unterhalt für gemeinsame Kinder
  • Trennungs- &
  • Verbleib der Ehewohnung
  • Verbleib des Hausrates

In einem Schreiben an das Gericht bestätigt der Antragsgegner, dass die besagten Erklärungen der Wahrheit entsprechen und er dem Scheidungsantrag zustimmt.

Das kostet eine
einvernehmliche Scheidung.

Bei uns entstehen lediglich die gesetzlichen Mindestgebühren, ohne zusätzliche oder versteckte Kosten.

Die Kosten einer Scheidung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Zunächst basieren die tatsächlichen Scheidungskosten auf dem sogenannten Verfahrenswert, der die Anwalts- und Gerichtskosten bestimmt. Diese reduzieren sich, wenn es zwischen den zu scheidenden Partnern keinen Streit gibt (einvernehmliche Scheidung). Der Verfahrenswert ist wiederum u. a. vom Einkommen beider Ehegatten abhängig. Daher lässt sich pauschal kein Betrag nennen.

Weitere Informationen zu den Scheidungskosten.

Die durchschnittlichen Anwaltskosten liegen meist zwischen 1.000 EUR und 2.000 EUR (pro Rechtsanwalt). Die Gerichtskosten liegen bei ca. 225 bis 350 EUR (pro Partei). Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Rechtsanwalt aus. Darüber hinaus lassen sich ggf. auch Kosten einsparen, sofern ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht.

Ein zweiter Anwalt kann
dennoch von Vorteil sein.

Wird eine einvernehmliche Scheidung nur von einem Rechtsanwalt betreut, führt dieser zwar Gespräche mit beiden Parteien. Letztlich darf er jedoch nur seinen Mandanten rechtlich beraten. Trotz höherer Scheidungskosten kann es also dennoch sinnvoll sein, einen zweiten Rechtsbeistand hinzuzuziehen (z. B. bei erheblichen Vermögenswerten).

Ist eine Scheidung
ohne Rechtsanwalt möglich?

Nein, für den Scheidungsantrag besteht immer Anwaltszwang. Es gibt keine Möglichkeit, einen Scheidungsantrag ohne einen Anwalt zu stellen. Sofern es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, benötigt Ihr Ehegatte jedoch keinen eigenen Anwalt. Dadurch lassen sich ggf. auch Kosten einsparen.