Informationen zu
den Scheidungskosten.

Viele Ehepaare, die sich mit dem Thema „Scheidung“ beschäftigen, befürchten sehr hohe Kosten. Wir geben Ihnen nachfolgend einen Überblick, was Sie in Bezug auf die Kosten für eine Scheidung wissen sollten.

Was kostet
eine Scheidung?

Die Scheidungskosten basieren auf dem sogenannten Verfahrenswert, der die Gerichtskosten und Anwaltskosten bestimmt. Maßgeblich für die Ermittlung des Verfahrenswertes sind u. a. die monatlichen Einkünfte der Eheleute, die Anzahl gemeinsamer Kinder sowie die Durchführung eines Versorgungsausgleiches. Hieraus ermittelt der Richter eben jenen Verfahrenswert.

Das Familiengericht legt den endgültigen Verfahrenswert erst im Scheidungstermin fest. Daher ist es im Vorfeld immer nur möglich, die ungefähr anfallenden Scheidungskosten zu ermitteln.

Bereits an diesem Punkt treten häufig Missverständnisse auf. Der Verfahrenswert ist nicht der Betrag, den Sie zahlen müssen. Dass der Verfahrenswert deutlich höher liegt als die Scheidungskosten, schreckt viele Eheleute ab.

Ein Beispiel zu den Scheidungskosten: Bei Personen mit geringem Einkommen (z. B. durch Sozialhilfe) beträgt der Verfahrenswert mindestens 4.000 EUR. Eine Scheidung kostet bei diesem Verfahrenswert mindestens 917,50 EUR. Genauere Informationen zu den Scheidungskosten können Sie gerne bei uns erfragen.

Kostenfreie Scheidung
bei ratenfreier Verfahrens­kostenhilfe.

Sofern Sie hohe Zahlungsverpflichtungen haben, ein niedriges Nettoeinkommen oder Sozialhilfe empfangen, stellen wir auf Ihren Wunsch hin einen Antrag auf ratenfreie Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe). Stimmt das Familiengericht diesem Antrag zu, ist Ihre Scheidung sogar völlig kostenfrei.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass das Gericht die Verfahrenskostenhilfe aufheben kann, sofern sich Ihre Vermögensverhältnisse innerhalb von vier Jahren nach Verfahrensabschluss verbessern.

Diese Faktoren spielen
eine ROlle für die Scheidungskosten.

  • Nettoeinkommen der Ehefrau
  • Nettoeinkommen des Ehemanns
  • Anzahl der gemeinsamen Kinder
  • Notwendigkeit eines Versorgungsausgleiches
  • Anzahl der Anrechte

Neben dem Nettoeinkommen beider Eheleute und der Anzahl der gemeinsamen Kinder ist auch die Frage nach einem Versorgungsausgleich zu klären. Der Versorgungsausgleich regelt den Ausgleich der Rentenansprüche. Um das Scheidungsverfahren zu beschleunigen, kann bei Bedarf der Versorgungsausgleich durch beide Ehegatten mit einer Vereinbarung ausgeschlossen werden.

Soll ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden, spielen natürlich die Anrechte eine wichtige Rolle. Über wie viele verschiedene Rentenversicherungen (z. B. gesetzliche Rente, private Rente, Betriebsrente) verfügen Sie und Ihr Ehepartner?

Da der Versorgungsausgleich auch im Scheidungsverfahren geklärt wird, muss das Gericht auch hierfür einen Verfahrenswert festlegen, da auch hier eine rechtsverbindliche Entscheidung getroffen werden muss.

Wer zahlt
die Scheidung?

Zunächst einmal muss der Antragsteller die Gerichtskosten als Vorschuss an das Gericht einzahlen. Üblicherweise wird jedoch im späteren Gerichtsverfahren entschieden, dass diese Kosten zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden.

Ist der Antragsteller nicht in der Lage, die Scheidungskosten zu zahlen, besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe.

Hat jedoch der Antragsgegner die finanziellen Möglichkeiten, kann der Antragsteller einen Verfahrenskostenvorschuss beantragen. In dem Fall trägt zunächst der Antragsgegner alle Kosten, bekommt jedoch zu einem späteren Zeitpunkt den Anteil des Antragstellers zurück.

Günstiger-geht-nicht-Garantie
Wir minimieren Ihre Scheidungskosten.

Uns ist es ein Anliegen, dass Sie eine schnelle und faire Scheidung bekommen. Daher möchten wir Ihre Scheidungskosten so geringhalten, wie es nur geht. In jedem Fall garantieren wir Ihnen eine günstige Scheidung, da nur die gesetzlichen Mindestgebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anfallen. Wir berechnen Ihnen keine versteckten oder zusätzlichen Kosten.

Zinslose Ratenzahlung
der angefallenen Anwaltskosten.

Es ist z. B. auch möglich, dass Sie die Anwaltskosten bequem in zinslosen Raten zahlen. Dadurch sorgen wir dafür, dass Sie nicht auf einmal einer erheblichen finanziellen Belastung ausgesetzt sind.

Sollten Sie zu diesem Thema Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Dann besprechen wir gemeinsam die potentiellen Raten sowie die Antragstellung.

Sie haben
noch Fragen?

Lassen Sie sich deutschlandweit bequem online scheiden – ohne zeitaufwändige Anwaltsbesuche und ohne zusätzliche oder versteckte Kosten. Sofern Sie weitere Fragen zu den Scheidungskosten (gerne auch zu anderen Themen) haben, melden Sie sich gerne bei uns.