Viele Paare, die vor einer Trennung beziehungsweise einer Scheidung stehen, fragen sich, wie diese Scheidung vor Gericht ablaufen wird. Egal ob einvernehmliche Scheidung oder nicht: hier sind ein paar Dinge, die sie wissen müssen:
Wie genau läuft das Scheidungsverfahren ab? Haben Sie sich dazu entschieden, dass eine Scheidung das Richtige ist, dann müssen Sie sich zuerst einen Anwalt suchen. Sind Sie und Ihr Ex-Partner sich über die Scheidung einig, so verlangt die Anwaltspflicht nur einen Anwalt Ihrerseits. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin nicht einverstanden, dann ist es üblich, dass beide Parteien einen Anwalt einschalten. Dieser hilft Ihnen dann vorerst, Ihre Angelegenheiten, Rechte und Pflichten zu verdeutlichen und den Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht einzureichen. Der Scheidungsantrag wird vorher auch Ihrem Ex-Partner zugestellt und wird damit rechtshängig. Außerdem müssen Sie den Gerichtskostenvorschuss bezahlen.
Nun wird sich um den Versorgungsausgleich gekümmert. Dabei werden die in der Ehe erwirtschafteten Rentenanwartschaften ausgeglichen. Sie erhalten einen Fragebogen vom Gericht, den Sie ausfüllen müssen. Mit diesen Angaben wird dann der Betrag errechnet, den die ehemaligen Ehegatten ausgleichen müssen. Haben Sie einen Ehevertrag, indem Sie den Versorgungsausgleich anders geregelt haben oder ausgeschlossen haben, dann fällt dieser Punkt weg.
Nun werden weitere Folgesachen geklärt. Dazu kann unter anderem ein Zugewinnausgleich gehören oder Wohnungs- sowie Haushaltssachen oder Immobilien. Haben Sie Kinder zusammen, dann wird noch deren Unterhalt geklärt. Auch das Sorge-und Umgangsrecht mit Kindern und Haustieren wird verhandelt.
Sind sämtliche Aspekte geklärt, werden Sie vor Gericht geladen. Dort müssen beide Parteien der Scheidung persönlich erscheinen. Voraussetzungen für eine Scheidung ist zum Beispiel das Trennungsjahr. Wurde dies eingehalten, dann ist der Termin nur von kurzer Dauer. Das Gericht bringt in Erfahrung, ob Sie das Trennungsjahr vollendet haben und ob es wirklich keine Möglichkeit gibt, dass Sie die eheliche Gemeinschaft nicht wiederherstellen wollen. Danach handelt das Gericht noch den Versorgungsausgleich ab und führt diesen dann durch. Gibt es Streitigkeiten, dann wird dies im Voraus über Ihre Anwälte geklärt. Diese erhalten Formulare und Schriftsätze, mit denen die Voraussetzungen der Scheidung und die Folgesachen geklärt werden sollen.
Um schnell Ihren Gerichtstermin zu erhalten, versuchen Sie zeitnah alle nötigen Angaben und Auskünfte, die das zuständige Familiengericht verlangt, hinzuschicken. Denn erst wenn der Richter entscheidet, dass die Scheidung entscheidungsreif ist, bekommen Sie einen Termin. Bis dahin gilt es, Komplikationen zu vermeiden und sich über alle Entscheidungen und Folgesachen im Klaren zu sein.
Wie lange Ihre Scheidung andauern wird, hängt von vielen Faktoren ab. Vorerst stellt sich die Frage, ob Sie und ihr Partner die Scheidung beiderseits fordern. Wenn nicht, dann schlagen Sie mit Ihrem Anwalt einen anderen rechtlichen Weg ein. Weitere Faktoren sind: Haben Sie einen Ehevertrag? Denn dieser könnte gewisse Fragen zu den Folgesachen beantworten. Müssen Sie den Versorgungsausgleich zahlen? Dann muss dieser berechnet und getilgt werden. Haben Sie Kinder und streiten Sie sich um das Sorgerecht? Dies muss geklärt werden. All dies kann Ihre Scheidung verlängern, also versuchen Sie, dies so gut wie es geht im Vorhinein zu klären und vorzubeugen.
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