Einer der letzten Schritte einer Scheidung ist, den Scheidungstermin vor Gericht wahrzunehmen. Zu diesem werden sie per Brief vorgeladen. Haben Sie und Ihr Ex-Partner eine einvernehmliche Scheidung, das bedeutet, dass beide Seiten einverstanden sind, dann erhalten sie die Ladung sobald ihr Ex-Partner Stellung dazu bezogen hat. Wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, dann erhalten sie die Vorladung erst, wenn alle Angaben zu ihren Renteneinkünften abgegeben sind.
Nach § 128 Abs. 1 FamFG müssen Sie und Ihr Ex-Partner persönlich vor Gericht erscheinen und das zuständige Familiengericht muss Sie bei diesem Termin anhören. Lebt ihr Ex-Partner im Ausland oder ist nicht zu erreichen, dann kann in Ausnahmefällen eine Scheidung in Abwesenheit erfolgen. Dies jedoch nur in gewissen Situationen.
Ein Scheidungstermin einer einvernehmlichen Scheidung ohne Folgesachen dauert höchstens eine Viertelstunde. Jedoch ist der Ablauf einer Scheidung immer ähnlich. Zuerst wird die „Scheidungssache“, also Ihre Scheidung aufgerufen und Sie können im Gerichtssaal Platz nehmen. Sie werden in Kenntnis über eine Sitzordnung gesetzt, welche meist so aussieht, dass der Antragsgegner links vor dem Gericht und der Antragsteller rechts davor sitzt. Möchten Sie, dass weitere Personen bei ihrer Scheidung anwesend sind, dann brauchen diese eine Genehmigung, welche jedoch nur selten ausgestellt wird. Denn die Scheidung bei Gericht an sich ist vertraulich und somit nicht öffentlich. Neben Ihnen sind noch Ihr Anwalt sowie die Richter und Protokollführer im Raum, ggf. Übersetzer.
Als Dokumente müssen sie dringend ein Ausweisdokument, zum Beispiel den Personalausweis mitbringen. Diese geben Auskunft über ihre Herkunft beziehungsweise ihre Staatsangehörigkeit, denn es könnte sein, dass kein deutsches, sondern ausländisches Recht bei Ihrer Scheidung anzuwenden ist. Außerdem könnte es sein, dass in Ihrer Vorladung Dokumente oder Ähnliches vom Gericht verlangt werden, diese sind dann ebenfalls mitzubringen.
Der Rechtsanwalt des Antragstellers wird dem Antraggegner schon vor Gerichtstermin in Kenntnis über den Scheidungsanatrag gesetzt haben. Diesen Antrag kann jedoch nur ein Anwalt stellen.
Es stellen sich Ihnen sicherlich viele Fragen, was das Gericht von Ihnen wissen möchte. Grundsätzlich müssen Sie und ihr Ex-Partner bestätigen, dass das Trennungsjahr abgeschlossen ist. Gibt es da gewisse Umstände, zum Beispiel dass Sie zwar getrennt sind, aber noch zusammenwohnen, verlangt das Gericht von Ihnen Auskunft darüber, wie die Trennung von statten ging. Außerdem sollen Sie bestätigen, dass es keine Chance auf Versöhnung in Ihrer Ehe gibt und diese endgültig beendet ist. Am Ende des Termins wird, insofern beantragt bzw. durchzuführen, der Versorgungsausgleich behandelt. Nun können noch, falls gegeben, Folgesachen besprochen werden. Da das Gericht einen gewissen „Verfahrenswert“ Ihrer Scheidung festlegt, werden Sie auch nach Ihren Lohnverhältnissen und Vermögensverhältnissen zum Zeitpunkt der Antragstellung befragt.
Anschließend wird der Scheidungsbeschluss verkündet. Dieser wird automatisch 4 Wochen nach Zustellung rechtskräftig, insofern keine Rechtsmittel eingelegt werden. Sind beide Eheleute anwaltlich vertreten, kann auch direkt im Termin Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Dann ist der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig und Sie verlassen das Gericht als geschiedene Leute.
Hier können Sie jetzt die Scheidung online beantragen: –> Scheidungsantrag