Wer bekommt das Haustier bei einer Scheidung?

Kommt es zu einer Scheidung, so stellen sich viele Fragen. Vor Allem, wenn das ehemalige Paar ein oder mehrere Haustiere hat. Wer bekommt denn nun den Hund oder die Katze? Was passiert, wenn sich das Ex-Paar nicht einig darüber ist?

Obwohl Haustiere für viele Paare einen enorm wichtigen Teil im Leben darstellen, gelten sie vor Gericht als „Gegenstand“. Ebenso wie Möbel, Hausrat oder Geschirr. Gehörte Ihnen das Haustier vor der Ehe und können sie dies beweisen, dann steht das Tier Ihnen zu. Ist dies nicht klar vereinbart, so geht man vor wie bei anderen Gegenständen des sich scheidenden Paares. Bei der Wahl, bei wem das Tier bleiben darf, steht nicht unbedingt das Wohl des Tieres im Vordergrund. Auch die Fähigkeit der Ex-Partner, sich um das Tier zu kümmern, wird nicht immer beachtet. Bei der Verteilung der Gegenstände nach einer Ehe geht es hauptsächlich um kosteneffiziente und faire Verteilung. So auch mit Ihrem Haustier. Meistens wird bei der Prüfung der Partner für die gerechte Austeilung jedoch auch geprüft, wer besser für das Haustier sorgen kann. Wenn Sie ihrem Partner auch Umgang mit Ihrem Haustier zugestehen, kommen sie für das streitige Behalten des Tieres evtl. eher in Frage.

Geht es um „größere“ Tiere, wie Hunde, so wird geschaut in welchem Wohnverhältnis diese besser aufgehoben sind. Gibt es mehrere Haustiere, wird auch geprüft, welche Wohnung besser für deren Unterbringung geeignet ist.

Nach einer Scheidung gibt es die Möglichkeit, dass der Partner, der das Haustier nicht behalten darf, „Umgangsrecht“ bekommt. D.h. falls dieser das Tier sehen möchte, steht es ihm zu. Besonders dann, wenn zwischen Tier und Besitzer eine besondere Bindung herrscht. Erläutert Ihr Rechtsanwalt beispielsweise Ihren besonderen Bezug zum Tier, obwohl Sie auf dieses verzichten, kann das Gericht Ihnen möglicherweise ein Umgangsrecht zugestehen. Damit dürfen sie Zeit mit Ihrem Haustier verbringen.  

Wer trägt nun aber die Kosten des Tieres, welche vorher geteilt wurden? Ähnlich wie Unterhaltskosten, kann der Partner, der sich um das Haustier sorgt, vom anderen Ex-Partner Geld verlangen. Falls sich der Ex-Partner verpflichtet, für das Tier mit zu sorgen, im Sinne von Geld zum Beispiel, muss er sich daran halten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird geraten diese Übereinkommen niederzuschreiben.  Außerdem könnte man einen monatlichen Festbetrag regeln, um die Versorgung des Haustieres zu gewährleisten. Aus wichtigen Gründen können diese Übereinkommen im Ausnahmefall beendet werden. Die Zahlungen können zum Beispiel bis zum Tod des Tieres fortgesetzt werden.

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