In Deutschland ist die Einhaltung des Trennungsjahres eine zwingende materielle Voraussetzung für die Ehescheidung. Das Gesetz geht davon aus, dass eine Ehe erst dann als gescheitert gilt, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten seit mindestens einem Jahr nicht mehr besteht. In der Praxis stellt sich für viele Betroffene die Frage, wie sich dieser Zeitraum rechtssicher dokumentieren lässt, insbesondere wenn das Verfahren über digitale Kommunikationswege vorbereitet wird. Da es in Deutschland kein behördliches Register für den Beginn einer Trennung gibt, kommt der privaten Dokumentation und der digitalen Beweissicherung eine zentrale Bedeutung zu.
Was kostet das Online-Scheidungsverfahren?
Inhaltsverzeichnis
Begriffliche und rechtliche Einordnung des Trennungsjahres
Die gesetzliche Grundlage für das Trennungsjahr findet sich in § 1566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hiernach wird das Scheitern einer Ehe unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
Das Trennungsjahr dient als Schutzmechanismus, um übereilte Scheidungen zu verhindern und den Eheleuten eine Überlegungsfrist einzuräumen. Eine Verkürzung dieses Zeitraums ist nur in extremen Ausnahmefällen, der sogenannten Härtefallscheidung gemäß § 1565 Abs. 2 BGB, möglich. In allen anderen Fällen muss das Jahr zum Zeitpunkt des Scheidungstermins vor Gericht vollständig abgelaufen sein. Der Scheidungsantrag selbst kann in der Regel bereits etwa zwei bis drei Monate vor Ablauf des Jahres durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden.
Die Voraussetzungen der Trennung: „Tisch und Bett“
Rechtlich gesehen leben Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Dies wird klassischerweise durch den Auszug eines Partners aus der gemeinsamen Ehewohnung dokumentiert. Eine Trennung kann jedoch auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung stattfinden, sofern die Partner „von Tisch und Bett“ getrennt sind.
Für die Anerkennung einer Trennung innerhalb der Wohnung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Getrennte Lebensbereiche: Es darf kein gemeinsames Schlafzimmer mehr genutzt werden.
- Getrennte Haushaltsführung: Jeder Partner muss für sich selbst einkaufen, kochen und die Wäsche versorgen.
- Wirtschaftliche Trennung: Die Haushaltskasse muss getrennt sein; gemeinsame Konten sollten nach Möglichkeit aufgelöst oder nicht mehr für den täglichen Bedarf genutzt werden.
- Keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten: Das Paar darf nach außen hin nicht mehr als Einheit auftreten.
Wie lässt sich das Trennungsjahr online nachweisen?
Es existiert kein staatliches Online-Portal, bei dem man den Beginn einer Trennung offiziell registrieren kann. Dennoch bietet die digitale Welt zahlreiche Möglichkeiten, den Trennungszeitpunkt präzise und beweissicher festzuhalten. Diese digitalen Spuren sind im Scheidungsverfahren von großem Wert, falls es zwischen den Parteien zu Unstimmigkeiten über den genauen Beginn des Trennungsjahres kommt.
Digitale Kommunikation als Beleg
Eine der einfachsten Methoden, das Trennungsjahr online zu dokumentieren, ist die schriftliche Mitteilung der Trennungsabsicht per E-Mail oder über Messenger-Dienste. Eine Nachricht, in der ein Partner dem anderen unmissverständlich erklärt, dass die Ehe für ihn beendet ist und er die Trennung wünscht, dient als zeitstempelbasierter Nachweis. Es ist ratsam, solche Nachrichten dauerhaft zu speichern.
Die Änderung der Steuerklasse
Ein starkes Indiz für das Finanzamt und das Familiengericht ist die Änderung der Lohnsteuerklasse. Ehegatten sind verpflichtet, dem Finanzamt den Zeitpunkt der dauernden Trennung mitzuteilen, da ab dem darauffolgenden Kalenderjahr die Einzelveranlagung greift. Dieser Vorgang kann über das Portal ELSTER vollständig online abgewickelt werden. Die Bestätigung über die geänderte Steuerklasse ist ein objektives Dokument, das den Trennungswillen untermauert.
Meldebescheinigung und Umzug
Zieht ein Partner aus, erfolgt die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Viele Kommunen bieten diesen Service bereits teilweise online an. Die amtliche Meldebescheinigung mit dem Datum des Einzugs in die neue Wohnung ist einer der stärksten Beweise für die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft.
Zahlungsströme und Banktransaktionen
Die Trennung der Finanzen lässt sich über Online-Banking-Auszüge lückenlos nachweisen. Überweisungen für getrennte Mieten, die Aufteilung von Versicherungen oder die Einrichtung von Daueraufträgen für den Kindesunterhalt dokumentieren den wirtschaftlichen Bruch zwischen den Eheleuten.
Der Online-Scheidungsantrag als formaler Prozess
Wenn das Trennungsjahr fast abgelaufen ist, kann die Scheidung über ein Online-Formular vorbereitet werden. Bei diesem Verfahren werden die für den Scheidungsantrag notwendigen Daten – wie der Zeitpunkt der Trennung – digital erfasst.
Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
- Datenerfassung: Der Antragsteller gibt das Trennungsdatum und die Umstände der Trennung in ein geschütztes Online-Formular ein.
- Unterlagen-Upload: Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden der Kinder werden digital übermittelt.
- Anwaltliche Prüfung: Ein Rechtsanwalt prüft die Angaben auf Plausibilität.
- Einreichung: Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag elektronisch beim zuständigen Familiengericht ein.
Durch die digitale Übermittlung des Antrags wird das Trennungsdatum Bestandteil der Gerichtsakte. Da in Deutschland gemäß § 114 FamFG Anwaltszwang besteht, ist diese professionelle Einreichung die einzige Möglichkeit, das Verfahren offiziell zu starten.
Die gerichtliche Anhörung und die Beweislast
Das Familiengericht prüft die Voraussetzungen der Scheidung von Amts wegen. Im Scheidungstermin werden beide Ehegatten persönlich angehört. Hierbei fragt der Richter auch das Trennungsdatum ab.
Stimmen beide Ehegatten dem angegebenen Datum zu (einvernehmliche Scheidung), verzichtet das Gericht in der Regel auf weitere Beweiserhebungen. Sollte ein Partner jedoch behaupten, die Trennung habe später stattgefunden, muss der Antragsteller den früheren Zeitpunkt beweisen. Hier kommen die oben genannten digitalen Nachweise (E-Mails, ELSTER-Bestätigungen, Meldebescheinigungen) zum Tragen.
Ein moderner Aspekt des Verfahrens ist die Möglichkeit der Videokonferenz gemäß § 128a ZPO in Verbindung mit dem FamFG. In vielen Fällen kann die Anhörung zum Trennungsjahr somit vollständig digital erfolgen, ohne dass die Beteiligten persönlich im Gerichtssaal erscheinen müssen.
Kosten und Zeitrahmen
Die Kosten für das Scheidungsverfahren richten sich nach dem Verfahrenswert, der auf Basis des Nettoeinkommens der Ehegatten berechnet wird. Die digitale Vorbereitung ändert nichts an den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), spart jedoch oft Zeit und Kosten für Fahrtwege und persönliche Termine.
Ein einvernehmliches Verfahren nach Ablauf des Trennungsjahres dauert im Durchschnitt zwischen drei und acht Monaten, abhängig von der Bearbeitungszeit beim Gericht und der Durchführung des Versorgungsausgleichs (Rentenausgleich).
Typische Missverständnisse beim Online-Nachweis
- Es gibt keine „Online-Trennung“: Man kann sich nicht online beim Staat „getrennt melden“ wie bei einer Gewerbeanmeldung. Online bezieht sich auf die Sicherung von Beweisen und die Einleitung des Antrags.
- Einvernehmen ersetzt keine Frist: Auch wenn sich beide Partner online einig sind, dass sie sofort geschieden werden wollen, kann das Familiengericht die Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres aussprechen.
- Bestätigung durch Dritte: Es ist nicht notwendig, dass ein Notar den Beginn der Trennung bestätigt. Die glaubhafte Versicherung der Ehegatten vor Gericht reicht aus, sofern sie durch Dokumente gestützt werden kann.
Zusammenfassend lässt sich das Trennungsjahr zwar nicht durch einen Klick „anmelden“, aber durch konsequente Nutzung digitaler Kommunikations- und Verwaltungswerkzeuge lückenlos und rechtssicher für das spätere Gerichtsverfahren dokumentieren. Auch die vorzeitige Beauftragung einer Online-Kanzlei für die Scheidung dokumentiert den Beginn des Trennungsjahres und sichert einen ständigen Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen.
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Quellen & weiterführende Referenzen
Bundesministerium der Justiz Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – § 1566 Vermutung für das Scheitern der Ehe (Regelungen zum Trennungsjahr). https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1566.html
Gesetze im Internet Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) – § 114 Vertretung durch einen Rechtsanwalt. https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__114.html
Serviceportal der deutschen Justiz Informationen zum Ablauf gerichtlicher Verfahren in Familiensachen und zur Zuständigkeit der Gerichte. https://justiz.de/
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Gesetzliche Grundlage für die Berechnung der Anwaltsgebühren in Deutschland. https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/ELSTER – Ihr Online-Finanzamt Informationen zur elektronischen Übermittlung von Änderungen des Familienstandes und der Steuerklasse. https://www.elster.de/

