Scheidungsantrag zugestellt – was nun?

Der Tag, an dem ihr Scheidungsantrag in Ihrer Post lag, ist für die meisten Ex-Partner ein wichtiger Tag. Auch für das Gericht ist dieser Tag wichtig, weshalb sie den Brief unbedingt (unbeschadet) aufheben sollten. Das Zustellungsdatum ist der Tag, ab dem das Gericht den Zugewinnausgleich berechnet. Denn wenn sie ihr derzeitiges End-Vermögen an das Gericht mitteilen müssen, wird in den meisten Fällen der Tag der Zustellung gewählt.

Beachten Sie, dass falls Sie keine anderen Anträge gestellt haben, wie Unterhalt, Versorgungsausgleich o.ä., dass es sich nur um den Antrag auf eine reine einvernehmliche Scheidung handelt. Wollen Sie keine Folgeanträge stellen und handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, reicht ein Anwalt auf Antragstellerseite (siehe Anwaltspflicht). Möchten sie Folgeanträge beim Gericht beantragen, den Versorgungsausgleich ausschließen oder weitere Ansprüche prüfen, dann geben Sie dies auch an Ihren Anwalt weiter und machen Sie am besten einen Termin aus. Das zuständige Familiengericht gibt meist eine Frist von 14 Tagen, um auf den Scheidungsantrag zu erwidern. Diese Frist gilt ab dem Zustellungsdatum.

Beachten Sie jedoch auch, dass auch wenn es sich nur um den reinen Scheidungsantrag handelt, Ihr Rechtsanwalt einen Blick darauf werfen sollte. Dieser kann Ihnen bestätigen, ob ein Anwalt ausreicht und welche Kleinigkeiten oder Besonderheiten man beachten muss. Lesen Sie sich selbst sämtliche Schreiben des Gerichtes genau durch, darin finden sie Hinweise auf die Antragstellung, die Anwaltspflicht und mehr. Können sie das Gerichtsverfahren nicht bezahlen, dann können sie über Ihren Anwalt ggf. Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Haben Sie sich den Brief durchgelesen, wird Ihnen aufgefallen sein, dass Sie der Scheidung „zustimmen“ müssen. Es wird ein Gerichtstermin stattfinden, bei dem Sie angehört werden. Brauchen Sie Unterstützung, eine Fahrgelegenheit oder einen Übersetzer, dann kümmern sie sich am besten gleich darum. Im Brief vom Gericht befindet sich außerdem ein Formular, dass Sie ausfüllen müssen. Dazu sollten Sie nur notwendige Informationen sowie Daten eintragen, bei Fragen wenden sie sich wieder an Ihren Anwalt. 

Halten sie unbedingt die meist vier-wöchige Frist ein. Ist diese verstrichen, ohne dass das Formular abgeschickt wurde, kann das Gericht Ordnungs- bzw. Zwangsmittel gegen Sie verhängen. Also senden Sie alle Anträge rechtzeitig zurück, um Nachteile zu vermeiden.

Rechtzeitig abgeschickt, wird nun der Antrag bearbeitet und der Versorgungsausgleich vom Gericht berechnet. Es kann sein, dass Rückfragen kommen oder gewisse Informationen vom Gericht von Ihnen verlangt werden. Beantworten Sie diese so schnell wie möglich, damit sich Ihre Scheidung nicht verzögert. Hat das Gericht die Berechnung beendet, erhalten Sie eine Vorladung vom Gericht: Ihren Scheidungstermin. Leiten sie die Berechnung und dessen Tenor an Ihren Anwalt weiter und informieren sie Ihn über den Termin. Dieser überprüft alles noch einmal.

Nach der Scheidungsprozedur, welche mehrere Monate dauern kann, erhalten Sie am Ende den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk. Heben Sie diesen und alle anderen Briefe vom Gericht gut auf.

Hier können Sie jetzt die Scheidung online beantragen: –> Scheidungsantrag