Scheidung und Markenschutz – zwei Themen, die man selten zusammen denkt. Für Unternehmer kann eine Trennung jedoch zur echten Gefahr für das geistige Eigentum werden. Erfahren Sie, wie Sie vorsorgen können.
Ein Gastbeitrag von Rechtsanwältin Renz
Marken, Designs und Unternehmensidentitäten sind heute oft wertvoller als Immobilien oder Sparguthaben. Gerade Unternehmer und Selbstständige investieren viel Zeit und Geld in den Aufbau ihrer Marke – doch an den Schutz im Falle einer Scheidung denken die wenigsten. Dabei kann eine Trennung erhebliche Folgen für geistige Eigentumsrechte haben.
Wem gehört die Marke? – Rechtliche Grundlagen
Grundsätzlich gehört eine Marke demjenigen, der sie angemeldet hat – sei es eine natürliche Person oder ein Unternehmen. Befindet sich die Marke im Privatvermögen eines Ehepartners, kann sie im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden: Der Wertzuwachs der Marke während der Ehe kann ausgleichspflichtig sein.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn beide Ehepartner gemeinsam an der Marke arbeiten oder wirtschaftlich von ihr profitieren. Ohne klare vertragliche Regelungen drohen bei einer Scheidung aufwendige Auseinandersetzungen über die Nutzung und Verwertung der Marke.
Die größten Risiken für Unternehmer im Scheidungsfall
- Streit um die Inhaberschaft: Wer darf die Marke künftig nutzen?
- Wirtschaftliche Gefährdung: Kommt es zum Verkauf oder zur Teilung von Rechten, kann der Unternehmenswert massiv sinken.
- Öffentliche Auseinandersetzungen: Konflikte um eine Marke können die Reputation eines Unternehmens erheblich beschädigen.
Präventive Maßnahmen: So sichern Unternehmer ihre Marken ab
Damit Markenrechte auch im Falle einer Trennung geschützt bleiben, sollten Unternehmer frühzeitig Vorkehrungen treffen:
- Eheverträge abschließen: Ein gezielter Ausschluss des Zugewinnausgleichs für IP-Rechte verhindert spätere Streitigkeiten.
- Gesellschaftsrechtliche Regelungen treffen: Wird die Marke durch ein Unternehmen gehalten, sollten die Gesellschaftsverträge klare Bestimmungen zur Trennung enthalten.
- Rechteübertragungen dokumentieren: Mündliche Absprachen reichen nicht – klare, schriftliche Regelungen sind entscheidend.
- Sonderkonstruktionen prüfen: In bestimmten Fällen kann die Gründung einer IP-Holding sinnvoll sein, die Markenrechte unabhängig verwaltet.
Was tun im Ernstfall?
Sollte es zu einer Scheidung kommen, ist schnelles Handeln gefragt:
- Frühzeitig Rechtsrat einholen: Eine spezialisierte Beratung hilft, den Schutz der Marke gegenüber dem Familiengericht zu sichern.
- Markenwert genau darlegen: Eine fundierte Bewertung des Markenwerts kann entscheidend sein, um unangemessene Forderungen abzuwehren.
- Alternative Streitbeilegung prüfen: Eine Mediation kann helfen, eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung zu erzielen und öffentliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Fazit
Marken sind oft das Herzstück eines Unternehmens – und damit auch im Scheidungsfall ein schützenswertes Gut. Unternehmer, die frühzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen, können nicht nur ihre Rechte sichern, sondern auch den Fortbestand und den Wert ihres Unternehmens bewahren. Eine vorausschauende rechtliche Beratung im IP- und Familienrecht ist dabei unverzichtbar.
Über die Autorin:
Anne-Kathrin Renz ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkt auf Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Sie unterstützt Unternehmen und Selbstständige bei der Absicherung ihrer immateriellen Vermögenswerte und begleitet sie in allen Fragen rund um den Schutz geistigen Eigentums. Weitere Informationen und rechtliche Beratung erhalten Sie unter: www.renz-recht.de