Scheidung rechtlich anerkannt online: Voraussetzungen und Verfahren in Deutschland

Scheidung ohne Trennungsjahr - Infografik in deutscher Sprache, die die vier Schritte einer Online-Scheidung zeigt: Formular ausfüllen, Anwalt reicht Dokumente ein, Gericht prüft und Scheidung wird rechtskräftig. Jeder Schritt ist mit einem Symbol illustriert.

In der modernen juristischen Praxis hat sich die „Online-Scheidung“ als effizienter Weg zur Einleitung eines Ehescheidungsverfahrens etabliert. Es ist jedoch für die rechtliche Sicherheit der Beteiligten entscheidend, den Prozess korrekt einzuordnen: Eine Scheidung in Deutschland findet niemals ausschließlich im Internet statt. Die rechtliche Anerkennung basiert vielmehr darauf, dass die digitale Vorbereitung nahtlos in das staatlich geregelte Gerichtsverfahren übergeht. Ein Scheidungsbeschluss, der auf einem online initiierten Verfahren beruht, ist rechtlich identisch mit jedem anderen Scheidungsbeschluss und genießt volle staatliche Anerkennung.

Was kostet das Online-Scheidungsverfahren?

Grundsätzliche rechtliche Einordnung

Der Begriff Online-Scheidung beschreibt primär die Art und Weise der Kommunikation und Datenübermittlung zwischen dem Rechtssuchenden und seinem Rechtsanwalt. Juristisch gesehen handelt es sich um ein herkömmliches Scheidungsverfahren nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Die rechtliche Anerkennung ist gewährleistet, da das Verfahren zwingend über zwei staatlich legitimierte Instanzen läuft:

  1. Der Rechtsanwalt: Er prüft die Voraussetzungen und reicht den Antrag offiziell ein.
  2. Das Familiengericht: Ein staatlicher Richter prüft den Fall und erlässt den Scheidungsbeschluss.

Ohne diese beiden Instanzen kann in Deutschland keine Ehe rechtlich wirksam gelöst werden. Portale, die eine Scheidung ohne Gericht oder Anwalt versprechen, sind in Deutschland nicht rechtskonform.

Gesetzliche Voraussetzungen für die Anerkennung

Damit ein digital vorbereitetes Verfahren zu einer rechtlich anerkannten Scheidung führt, müssen die materiellen Voraussetzungen des deutschen Familienrechts erfüllt sein. Diese sind im Wesentlichen im BGB verankert.

Das Trennungsjahr (§ 1566 BGB)

Das wichtigste Kriterium für die Anerkennung des Scheiterns einer Ehe ist das Trennungsjahr. Eine Ehe kann in der Regel erst geschieden werden, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Diese Frist dient dem Schutz der Ehe und soll übereilte Entscheidungen verhindern.

  • Räumliche Trennung: Die Partner müssen „von Tisch und Bett“ getrennt sein.
  • Trennung innerhalb der Wohnung: Eine Trennung kann auch in der gemeinsamen Wohnung erfolgen, sofern keine gemeinsamen Mahlzeiten, keine gemeinsame Haushaltskasse und keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten mehr bestehen. Jeder Partner muss seinen Alltag eigenständig organisieren.
  • Einvernehmlichkeit: Wenn beide Partner nach Ablauf des Jahres die Scheidung wollen, geht das Gericht unwiderlegbar vom Scheitern der Ehe aus.

Der Anwaltszwang (§ 114 FamFG)

Die rechtliche Anerkennung eines Scheidungsantrags setzt voraus, dass dieser von einem Rechtsanwalt eingereicht wird. In Deutschland herrscht vor den Familiengerichten Anwaltszwang. Das bedeutet:

  • Der Antragsteller muss zwingend anwaltlich vertreten sein.
  • Der Antragsgegner benötigt bei einer einvernehmlichen Scheidung keinen eigenen Anwalt, um dem Antrag zuzustimmen.
  • Die digitale Kommunikation mit dem Anwalt ersetzt nicht dessen Funktion als gesetzlich vorgeschriebener Vertreter vor Gericht.

Der Ablauf der Online-Vorbereitung

Ein rechtlich anerkanntes Online-Verfahren zeichnet sich durch einen strukturierten digitalen Vorbereitungsprozess aus, der die Effizienz steigert, ohne die rechtliche Tiefe zu vernachlässigen.

1. Digitale Datenerfassung

Der Prozess beginnt mit der Erfassung der relevanten Daten über ein sicheres Online-Formular. Hierbei werden Informationen zum Heiratsdatum, zum Trennungszeitpunkt, zu gemeinsamen Kindern und zu den Einkommensverhältnissen gesammelt.

2. Prüfung und Antragserstellung

Ein Fachanwalt oder spezialisierter Rechtsanwalt prüft die übermittelten Daten. Bei Unklarheiten erfolgt eine Abstimmung per E-Mail, Telefon oder Videochat. Erst nach dieser persönlichen Prüfung wird der Scheidungsantrag rechtssicher formuliert.

3. Elektronische Einreichung beim Familiengericht

Moderne Kanzleien nutzen das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), um den Scheidungsantrag unmittelbar an das zuständige Familiengericht zu übermitteln. Dies beschleunigt den Postweg und sorgt für eine sofortige Aktenkundigkeit.

Rechtliche Anerkennung durch das Familiengericht

Sobald der Antrag beim Gericht eingegangen ist, folgt das gerichtliche Verfahren. Dieses ist für die spätere Anerkennung der Scheidungsurkunde (Scheidungsbeschluss) essenziell.

  • Zustellung des Antrags: Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dem anderen Partner zu. Erst durch diese förmliche Zustellung beginnt das Verfahren offiziell zu laufen.
  • Versorgungsamt und Rentenanwaltschaften: Von Amts wegen wird in der Regel der Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierbei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanansprüche geteilt. Die Kommunikation hierzu erfolgt über gerichtliche Fragebögen, die ebenfalls digital koordiniert werden können.
  • Verfahrenswertfestsetzung: Das Gericht setzt den Verfahrenswert fest, der die Grundlage für die Gerichts- und Anwaltskosten bildet. Dieser orientiert sich am Nettoeinkommen der Partner.

Besonderheit: Der Scheidungstermin per Videokonferenz

Ein wesentlicher Fortschritt für die Online-Scheidung ist die Regelung des § 128a FamFG (bzw. ZPO). Diese erlaubt es dem Gericht, den obligatorischen Scheidungstermin per Bild- und Tonübertragung durchzuführen.

Obwohl das Gesetz grundsätzlich das persönliche Erscheinen der Ehegatten vorsieht, kann der Richter gestatten, dass die Parteien von einem anderen Ort aus teilnehmen. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn:

  • Die Ehepartner weit entfernt vom Gerichtsort wohnen.
  • Ein Partner sich dauerhaft im Ausland aufhält.
  • Beide Parteien der Videoanhörung zustimmen und das Gericht über die technische Ausstattung verfügt.

Ein per Videokonferenz durchgeführter Termin führt zu einem ebenso rechtskräftigen und anerkannten Scheidungsbeschluss wie ein Termin vor Ort im Gerichtssaal.

Rechtskraft und internationale Gültigkeit

Die rechtliche Anerkennung findet ihren finalen Abschluss in der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses.

  1. Verkündung des Beschlusses: Am Ende des (Video-)Termins verkündet der Richter den Scheidungsbeschluss.
  2. Zustellung: Der schriftliche Beschluss wird beiden Parteien bzw. deren Anwälten zugestellt.
  3. Rechtskraftfrist: Es folgt eine einmonatige Beschwerdefrist. Wird kein Rechtsmittel eingelegt, wird die Scheidung rechtskräftig.
  4. Rechtskraftvermerk: Der Beschluss erhält einen Stempel (Rechtskraftvermerk). Erst dieses Dokument ist der endgültige Nachweis über die erfolgte Scheidung.

Eine in Deutschland rechtskräftig ausgesprochene Scheidung ist aufgrund internationaler Abkommen (z. B. der Brüssel-IIb-Verordnung innerhalb der EU) weltweit in hohem Maße anerkannt.

Kosten und Transparenz

Ein rechtlich anerkanntes Verfahren unterliegt der gesetzlichen Gebührenordnung. Seriöse Online-Angebote zeichnen sich durch Kostentransparenz aus.

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Gerichtskosten: Diese werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet.
  • Anwaltskosten: Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Berechnung erfolgt auf Basis des Verfahrenswertes, den das Gericht festsetzt.

In vielen Fällen kann für das Online-Verfahren Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden, wenn die finanziellen Mittel der Beteiligten nicht ausreichen. Auch dieser Antrag kann vollständig digital vorbereitet werden.

Fazit und Abgrenzung

Die rechtlich anerkannte Online-Scheidung ist kein „automatischer Service“, sondern eine digital gestützte Dienstleistung spezialisierter Rechtsanwälte. Sie kombiniert die Bequemlichkeit moderner Kommunikation mit der notwendigen juristischen Strenge des deutschen Scheidungsverfahrens. Wer die Voraussetzungen des Trennungsjahres erfüllt und den Prozess über einen zugelassenen Anwalt und ein deutsches Familiengericht führt, erhält ein vollumfänglich gültiges und weltweit anerkanntes Scheidungsdokument.


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Ein Poster mit Text und Bildern von Menschen und einer Skala

Quellen & weiterführende Referenzen

Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Amtliche Informationen zum Familienrecht, zum Ablauf von Scheidungsverfahren und zur Struktur der Familiengerichtsbarkeit in Deutschland.

https://www.bmj.de

Gesetze im Internet – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Offizielle Bereitstellung des BGB durch das Bundesjustizministerium, insbesondere der Abschnitte zum Scheidungsrecht (§§ 1564–1568 BGB).

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb

Gesetze im Internet – FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Regelungen zum Anwaltszwang (§ 114) und zur Anhörung (§ 128).

https://www.gesetze-im-internet.de/famfg

Deutsche Justiz / Service-Portal

Zentrales Informationsportal der Länder und des Bundes mit Hinweisen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz und zur Verfahrenskostenhilfe.

https://justiz.de

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Gesetzliche Grundlage für die transparente Berechnung von Anwaltsgebühren bei Ehescheidungen in Deutschland.

https://www.gesetze-im-internet.de/rvg

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