Scheidung Ratenzahlung möglich: Finanzierungsoptionen im Familienrecht

Infografik zum Ablauf einer Ratenzahlung bei einer Scheidung: Kostenvoranschlag, Vereinbarung von Zahlungsplänen, Einleitung des Verfahrens und Hinweis auf die staatliche Beihilfe als Alternative.

Die Durchführung eines Scheidungsverfahrens ist in Deutschland zwangsläufig mit Kosten verbunden. Da für den Scheidungsantrag Anwaltszwang herrscht und Gerichte Gebühren erheben, müssen Eheleute mit finanziellen Belastungen rechnen, solange Sie nicht verfahrenskostenhilfeberechtigt sind. Nicht immer sind die Betroffenen in der Lage, diese Summen als Einmalzahlung aufzubringen. Die Frage, ob eine Scheidung auch in Raten bezahlt werden kann, ist daher von hoher praktischer Relevanz. Grundsätzlich ist eine Ratenzahlung oftmals möglich, jedoch müssen hierbei die unterschiedlichen Kostenebenen – Anwaltsvergütung und Gerichtskosten – differenziert betrachtet werden.

Was kostet das Online-Scheidungsverfahren?

Die Zusammensetzung der Kosten

Um die Möglichkeiten der Ratenzahlung zu verstehen, ist ein Blick auf die Kostenstruktur notwendig. Die Gesamtkosten einer Scheidung setzen sich aus zwei unabhängigen Posten zusammen:

  1. Rechtsanwaltsgebühren: Das Honorar für den beauftragten juristischen Beistand.
  2. Gerichtskosten: Die Gebühren für die Tätigkeit des Familiengerichts.

Für beide Bereiche gelten unterschiedliche Regelungen und Zuständigkeiten hinsichtlich einer Stundung oder Ratenzahlung.

1. Ratenzahlung der Anwaltskosten

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt ist privatrechtlicher Natur. Das bedeutet, dass die Zahlungsmodalitäten grundsätzlich frei vereinbar sind, solange sie nicht gegen gesetzliche Gebührenordnungen verstoßen.

Vereinbarung mit der Kanzlei

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, den Anwalt in Raten zu bezahlen. In der Praxis zeigen sich jedoch viele Kanzleien – insbesondere solche, die auf Online-Scheidungen spezialisiert sind – kooperativ. Wir bieten unseren Mandanten grundsätzlich Ratenzahlung an.

  • Schriftliche Vereinbarung: Eine Ratenzahlungsvereinbarung sollte schriftlich fixiert werden. Sie regelt die Höhe der monatlichen Raten und die Laufzeit.
  • Keine Zusatzkosten: Viele Anwälte bieten Ratenzahlungen zinsfrei an, um dem Mandanten den Zugang zum Verfahren zu erleichtern.
  • Zeitpunkt der vollständigen Zahlung: Ein üblicher Modus ist, dass die Raten so kalkuliert werden, dass bis zum finalen Scheidungstermin die gesamte Summe beglichen ist. Manche Anwälte nehmen den Gerichtstermin erst wahr oder händigen den Scheidungsbeschluss erst aus, wenn das Honorar vollständig gedeckt ist.

2. Ratenzahlung der Gerichtskosten

Bei den Gerichtskosten ist die Situation strenger reglementiert, da es sich um Forderungen der Staatskasse handelt.

Der Gerichtskostenvorschuss

Damit das Gericht den Scheidungsantrag überhaupt dem anderen Ehepartner zustellt und das Verfahren eröffnet, muss der Antragsteller einen Gerichtskostenvorschuss leisten.

  • Grundsatz: Dieser Vorschuss ist in der Regel als Einmalzahlung sofort fällig.
  • Ausnahme: In begründeten Härtefällen kann ein Antrag an die Gerichtskasse gestellt werden, den Vorschuss in Raten zu zahlen. Dies wird jedoch restriktiv gehandhabt, da der Betrag im Vergleich zu den Anwaltskosten meist geringer ist. Ohne Einzahlung (oder Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe) ruht das Verfahren.

3. Verfahrenskostenhilfe (VKH) als staatliches Ratenmodell

Für Ehegatten, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation die Kosten für Gericht und Anwalt nicht aufbringen können, sieht der Gesetzgeber die Verfahrenskostenhilfe (VKH) vor. Dies ist faktisch das wichtigste Instrument für eine Ratenzahlung gegenüber dem Staat.

Wie funktioniert VKH mit Ratenzahlung?

Das Gericht prüft das „einsetzbare Einkommen“ des Antragstellers.

  • Variante A (Keine Raten): Liegt das Einkommen unterhalb bestimmter Freibeträge, übernimmt der Staat die Kosten voll. Es müssen keine Raten gezahlt werden.
  • Variante B (Mit Raten): Liegt das Einkommen über der Freigrenze, aber nicht hoch genug für eine Einmalzahlung, bewilligt das Gericht die VKH als zinsloses Darlehen. Der Betroffene muss die Kosten dann in monatlichen Raten an die Landeskasse zurückzahlen.
    • Die Ratenhöhe wird vom Gericht anhand des Einkommens festgesetzt.
    • Die Rückzahlungsdauer ist auf maximal 48 Monate begrenzt.
    • Restschulden, die nach 48 Raten noch bestehen, werden oft erlassen.

Besonderheiten bei Online-Scheidungen

Anbieter von Online-Scheidungen werben häufig explizit mit der Möglichkeit der Ratenzahlung. Da bei diesen Verfahren die Hürde des persönlichen Kontakts entfällt, sind standardisierte Ratenzahlungsmodelle oft Teil des Serviceangebots.

  • Transparenz: Oftmals werden bereits im Kostenvoranschlag Ratenoptionen ausgewiesen.
  • Flexibilität: Die Abwicklung erfolgt meist unbürokratisch über Daueraufträge.
  • Keine Schufa-Prüfung: Da es sich um ein Anwaltsmandat und keinen Bankkredit handelt, erfolgt in der Regel keine Bonitätsprüfung über die Schufa, solange die Raten pünktlich bedient werden.

Fazit und strategische Empfehlung

Eine Scheidung scheitert in Deutschland selten an der sofortigen Verfügbarkeit der vollen Summe.

  1. Anwaltskosten: Hier ist eine Ratenzahlung Verhandlungssache und in der Praxis meist problemlos möglich, insbesondere bei spezialisierten Online-Kanzleien.
  2. Gerichtskosten: Diese Hürde ist starrer. Wer den Vorschuss nicht leisten kann, sollte zwingend prüfen, ob Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht.
  3. Kombination: Oft wird eine Strategie gewählt, bei der VKH beantragt wird (für die Gerichtskosten und den eigenen Anwalt) oder – falls kein VKH-Anspruch besteht – eine private Ratenzahlung mit dem Anwalt vereinbart wird, während die Gerichtskosten angespart und einmalig gezahlt werden.

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Infografik in deutscher Sprache zur Erluterung der Faktoren die die Scheidungskosten beeinflussen einschlielich Verfahrenswert Vermgensausgleich Rentenausgleich und Scheidungsarten

Quellen & weiterführende Referenzen

Bundesministerium der Justiz (BMJ) Informationen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie Broschüren zur finanziellen Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten. https://www.bmj.de/

Gesetze im Internet – Zivilprozessordnung (ZPO) Rechtliche Grundlagen zur Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO), die über das FamFG auch für Scheidungsverfahren gelten. https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/

Gesetze im Internet – Gerichtskostengesetz (GKG) Vorschriften zur Fälligkeit von Gebühren und Vorschüssen im gerichtlichen Verfahren. https://www.gesetze-im-internet.de/gkg/Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Informationen zu Anwaltsgebühren und Honorarvereinbarungen. https://www.brak.de/