Scheidung ohne Anwalt? – Die Anwaltspflicht

Kann ich mich ohne Anwalt scheiden lassen? Die Antwort auf diese Frage lautet: Nein. In § 114 Absatz 1 FamFG ist in Deutschland rechtlich festgelegt, dass einer der sich Scheidenden einen Anwalt hinzuziehen muss. Dieses Muss nennt man auch „Anwaltszwang“, verfügt im „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“. Einer der Eheleute, in der Regel der Antragsteller, ist verpflichtet, einen Anwalt zu beauftragen. Selbst wenn die Scheidung einvernehmlich und ohne Konflikte verläuft, bestehen die zuständigen Familiengerichte darauf, dass einer der Eheleute Rechtsbeistand bezieht. Bei einer Scheidung gibt es ein geregeltes Verfahren, dessen Ablauf von einem Anwalt überwacht beziehungsweise eingeleitet wird. Der Rechtsanwalt kennt die prozessualen Voraussetzungen und Anträge. Außerdem hat der Anwalt bei einer Ehescheidung die Aufgabe, seinen Mandanten aufzuklären. Eine Scheidung kann auf das getrennte Paar bedrückend, angsteinflößend oder verwirrend wirken. In diesem Fall verhilft ein Anwalt dazu, die Diskretion und Ordnung beizubehalten, sodass weder für die Mandanten noch für das Gericht Probleme auftreten.

Wenn beide Eheleute die Scheidung wollen, so besteht nur für eine Partei der Anwaltszwang. Laut § 114 Absatz 4 Nr. 3 FamFG ist es dem zweiten Partner gestattet, keinen Anwalt hinzuzuziehen. Falls ein Ehepartner die Scheidung ablehnt oder verweigert, so kann dieser selbstverständlich Rechtsbeistand beziehen, um seine Interessen zu vertreten.

Die Anwaltspflicht bietet entscheidende Vorteile

Da das Scheidungsverfahren nicht nur die Trennung der Ehepartner begleitet, sondern auch andere Aspekte regeln kann, wird ein Anwalt zunehmend wichtig. Der Rechtsanwalt achtet darauf, dass keine Einzelheiten übersehen werden. Es werden wichtige Entscheidungen getroffen, die sich zum Beispiel mit der gemeinsamen Wohnung des Ex-Paares befassen oder den Unterhalt regeln. Aufteilung des Hausrat sowie Zugewinnausgleich werden ebenfalls von einem Anwalt beachtet, damit keine Details in den Hintergrund oder gar in Vergessenheit geraten.

Die Rechtsanwaltskosten werden bei einer einvernehmlichen Scheidung oftmals unter den beiden Parteien aufgeteilt, wenn sich beide darüber einig sind. Es bleibt dennoch so, dass nur eine Person von einem Anwalt vertreten wird. Ein Anwalt für beide Parteien ist unzulässig. Um Kosten zu sparen, kann man sich für die Online-Scheidung entscheiden. Diese vereinfacht es dem Ex-Ehepaar, einen Anwalt zu beauftragen und ihre Scheidung einzuleiten.