Auswirkungen von Corona auf Scheidungen

In den letzten zwei Jahren beschäftigte neben anderen Problemen, auch noch die Corona-Pandemie viele Menschen. Paare, die sich in dieser Zeit trennen wollten, haben sich dies vielleicht mehrmals überlegt. Doch gab es Auswirkungen von Corona auf Scheidungen?

Kontakt-Verbot, Quarantäne und Online Telefonate – besonders soziale Beziehungen litten in Zeiten der Pandemie. Unter anderem werden durch diese Aspekte Ehen auf die Probe gestellt. Wie sonst auch bei einer Scheidung, überprüft das zuständige Familiengericht das „gescheitert-sein“ der Ehe. Dies besteht meist, wenn das Paar länger als ein Jahr getrennt lebt und man davon ausgehen kann, dass das Paar nicht wieder zusammenkommt. Getrennt leben ist jedoch während der Pandemie nicht leicht gewesen. Einerseits war der Wohnungsmarkt nicht vollständig zu erkunden und aufgrund von Kontaktbeschränkungen das Anschauen der Wohnungen erschwert. Auch Umzüge wurden durch Kontaktverbote/Quarantäne u.ä. erschwert. Was passiert also, wenn man nicht ausziehen kann?

In diesen Fällen überprüft das Gericht, ob eine Trennung von „Bett und Tisch“ vorliegt, auch innerhalb einer Wohnung. D.h. getrennte Zimmer, auch wenn Bad, Küche und Wohnzimmer zusammen benutzt werden. Wichtig ist dabei, im Zweifel getrennt zu schlafen, zu essen, zu waschen und einzukaufen.

Zudem war es während Corona schwieriger, einen Termin bei dem Gericht zu bekommen – aufgrund von Beschränkungen und Verschiebungen wegen Krankheit.

Da durch die Corona-Pandemie auch die Wirtschaft beeinflusst war, gab es Konsequenzen in Hinsicht auf den Zugewinnausgleich (Insolvenz/Wertverlust von Firmen in kurzen Zeiträumen). Deshalb mussten die gewohnten Bewertungsverfahren angepasst werden.

Auch Unterhalt für Kinder beispielsweise wurde individuell anders betrachtet, da sich durch Corona viele Einkommensverhältnisse verändert haben. Vor allem bei Konflikten zwischen den ehemaligen Partnern oder dem Angewiesen-sein auf die Unterhaltszahlungen standen Gerichte unter dem Druck, dies zu ermöglichen. Durch Kurzarbeit, plötzliche Entlassung oder Home-Office standen viele Menschen unter Stress und finanziellen Problemen.

Nach der schweren Corona-Krise jedoch herrschen wieder die vorigen Verhältnisse. Nachwirkungen von Corona auf finanzielle und soziale Verhältnisse können dennoch existieren, weshalb jeder Fall ein individueller ist. Ist das Trennungsjahr erfüllt und das Gericht erklärt, dass die Ehe gescheitert ist, dann steht Ihrer Scheidung nichts mehr im Wege.

Hier können Sie jetzt die Scheidung online beantragen: –> Scheidungsantrag