In Deutschland ist der rechtliche Rahmen für Ehescheidungen durch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sowie durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) streng definiert. Eine der zentralen prozessualen Vorschriften ist der sogenannte Anwaltszwang, der sicherstellt, dass Scheidungsverfahren geordnet und unter Wahrung der rechtlichen Interessen der Beteiligten durchgeführt werden.
Was kostet das Online-Scheidungsverfahren?
Inhaltsverzeichnis
Begriffliche und rechtliche Einordnung des Anwaltszwangs
Der Anwaltszwang in Ehesachen ist in § 114 FamFG gesetzlich verankert. Er besagt, dass sich die Ehegatten vor dem Familiengericht in Ehesachen und Folgesachen durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Ohne eine anwaltliche Vertretung ist es rechtlich nicht möglich, einen wirksamen Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht einzureichen.
Das Gericht darf einen Antrag nur dann bearbeiten, wenn dieser von einer postulationsfähigen Person – also einem Rechtsanwalt – unterschrieben und eingereicht wurde. Diese Regelung dient dem Schutz der Parteien vor unbedachten rechtlichen Schritten und stellt sicher, dass komplexe Folgesachen, wie etwa der Versorgungsausgleich, fachkundig begleitet werden.
Die einvernehmliche Scheidung und das Ein-Anwalt-Modell
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass beide Ehepartner zwingend einen eigenen Anwalt beauftragen müssen. Dies ist bei einer einvernehmlichen Scheidung jedoch nicht erforderlich.
Funktionsweise der Vertretung durch nur einen Anwalt
Bei der einvernehmlichen Lösung beauftragt lediglich derjenige Ehegatte einen Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag stellt (der Antragsteller). Der andere Ehegatte (der Antragsgegner) benötigt keinen eigenen Anwalt, sofern er dem Scheidungsantrag lediglich zustimmt und keine eigenen Anträge stellt.
Wichtige Voraussetzungen für dieses Modell:
- Die Ehepartner müssen sich über die Scheidung als solche einig sein.
- Es darf kein Streit über Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht oder die Aufteilung von Hausrat und Vermögen bestehen.
- Das Trennungsjahr (§ 1566 BGB) muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgelaufen sein oder unmittelbar vor dem Abschluss stehen.
Kostenvorteile
Das Ein-Anwalt-Modell führt zu einer erheblichen Reduzierung der Gesamtkosten, da nur ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bezahlt werden muss. In der Praxis teilen sich die Ehepartner die Kosten dieses einen Anwalts häufig hälftig auf, was zu einer Ersparnis von 50 % gegenüber einer streitigen Scheidung führt.
Online-Scheidung: Was digital möglich ist und was nicht
Der Begriff der Online-Scheidung beschreibt keinen eigenständigen rechtlichen Prozess, sondern eine Form der Kommunikation und Vorbereitung. Auch bei einer Online-Scheidung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des FamFG und der Anwaltszwang uneingeschränkt.
Der digitale Ablauf
Bei einem digital orientierten Scheidungsservice erfolgt die Vorbereitung über moderne Kommunikationsmittel.
- Datenerfassung: Der Antragsteller füllt einen Scheidungsantrag oder Fragebogen online aus.
- Dokumenten-Upload: Notwendige Unterlagen wie die Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder werden digital übermittelt.
- Vollmacht: Die anwaltliche Vollmacht wird oft digital vorbereitet und unterschrieben übersandt.
- Anwaltliche Prüfung: Der Anwalt prüft die Angaben persönlich und reicht den Antrag elektronisch beim zuständigen Familiengericht ein.
Grenzen der Digitalisierung
Eine Scheidung kann in Deutschland nicht vollständig ohne physische oder synchrone Anwesenheit vollzogen werden. In der Regel ist ein persönlicher Gerichtstermin zur Anhörung der Ehegatten vorgeschrieben. Allerdings gibt es moderne Ausnahmen:
- Video-Anhörung: Gemäß den aktuellen prozessualen Möglichkeiten können Gerichte den Scheidungstermin mittels Videokonferenz durchführen, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind.
- Kein Kanzleibesuch: Ein persönlicher Besuch in den Räumlichkeiten der Anwaltskanzlei ist dank digitaler Aktenführung und Kommunikation nicht mehr erforderlich.
Gesetzliche Voraussetzungen für die Scheidung
Bevor ein Anwalt einen Scheidungsantrag wirksam einreichen kann, müssen bestimmte materielle Voraussetzungen erfüllt sein.
Das Scheitern der Ehe (§ 1565 BGB)
Eine Ehe kann nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Dies wird rechtlich vermutet, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird.
Das Trennungsjahr (§ 1566 BGB)
Der Nachweis des Scheiterns erfolgt im Regelfall durch den Ablauf des Trennungsjahres.
- Getrenntleben: Die Ehepartner müssen seit mindestens einem Jahr „von Tisch und Bett“ getrennt sein. Eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist möglich, wenn getrennte Haushaltsführungen und keine gemeinsamen Lebensbereiche mehr bestehen.
- Einvernehmen: Wenn beide Partner nach Ablauf des Jahres die Scheidung wollen, reicht dies als Nachweis für das Scheitern aus.
- Drei Jahre Trennung: Ohne Zustimmung des anderen Partners ist eine Scheidung in der Regel erst nach dreijähriger Trennung möglich.
Rolle von Anwalt und Gericht im Verfahren
Das Scheidungsverfahren folgt einem strukturierten Ablauf, bei dem Anwalt und Gericht unterschiedliche Funktionen übernehmen.
Aufgaben des Rechtsanwalts
- Prüfung der Voraussetzungen: Klärung, ob das Trennungsjahr abgelaufen ist und ob eine einvernehmliche Scheidung möglich ist.
- Antragstellung: Erstellung und Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Familiengericht.
- Begleitung zum Gericht: Vertretung des Mandanten im Scheidungstermin.
- Beratung zu Folgesachen: Unterstützung beim Versorgungsausgleich oder bei der Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Aufgaben des Familiengerichts
- Zustellung: Das Gericht stellt den Antrag dem anderen Ehepartner zu, sobald der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wurde.
- Amtsermittlung: Durchführung des Versorgungsausgleichs (Teilung der Rentenanwartschaften), sofern dieser nicht wirksam ausgeschlossen wurde.
- Anhörung: Durchführung des Scheidungstermins, in dem die Ehegatten persönlich befragt werden.
- Beschlussfassung: Verkündung des Scheidungsbeschlusses, mit dem die Ehe rechtlich beendet wird.
Kosten und Zeitrahmen des Verfahrens
Die Kosten einer Scheidung sind gesetzlich geregelt und hängen maßgeblich vom sogenannten Verfahrenswert ab.
Kostenfaktoren
- Berechnung: Der Verfahrenswert setzt sich aus dem dreifachen Netto-Monatseinkommen beider Ehepartner zum Zeitpunkt der Antragstellung zusammen. Hinzu kommen Werte für den Versorgungsausgleich.
- Mindestgebühren: Seriöse Online-Scheidungsportale berechnen in der Regel nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren nach dem RVG.
- Finanzielle Unterstützung: Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden, wobei der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise übernimmt.
Was kostet das Online-Scheidungsverfahren?:
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Zeitlicher Rahmen
- Einvernehmliche Scheidung: Diese dauert in der Regel 3 bis 8 Monate. Sie kann auf wenige Wochen verkürzt werden, wenn auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird.
- Streitige Scheidung: Solche Verfahren können ein Jahr oder deutlich länger in Anspruch nehmen.
Typische Missverständnisse und Abgrenzungen
- „Scheidung ohne Anwalt“: Dies ist in Deutschland rechtlich unmöglich. Selbst bei Einigkeit muss mindestens ein Anwalt involviert sein.
- „Anwalt für beide“: Ein Rechtsanwalt darf gemäß Berufsrecht immer nur eine Partei vertreten. Er ist der Interessenvertreter seines Mandanten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung „profitiert“ der andere Partner lediglich von der Arbeit dieses Anwalts, wird aber nicht rechtlich von ihm beraten.
- „Rechtskraft“: Die Scheidung wird erst einen Monat nach Zustellung des Beschlusses rechtskräftig, sofern kein Rechtsmittel eingelegt wird. Erst danach können die Parteien erneut heiraten. Ausnahme: Im Termin sind beide Ehegatten anwaltlich vertreten und erklären Rechtsmittelverzicht, dann ist die Scheidung sofort rechtskräftig.
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Quellen & weiterführende Referenzen
Bundesministerium der Justiz Das Ministerium bietet Zugang zu den aktuellen Gesetzestexten des bürgerlichen Rechts und des Verfahrensrechts. https://www.bmj.de/
Gesetze im Internet (BGB) Offizielle Veröffentlichung des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere der Abschnitte zum Familienrecht und Trennungsjahr (§§ 1564 ff. BGB). https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
Gesetze im Internet (FamFG) Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere zur Vertretung durch einen Rechtsanwalt (§ 114 FamFG). https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/
Deutsche Justiz / Familiengerichte Informationen der Landesjustizverwaltungen zu den Abläufen an den Familiengerichten und zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe. https://justiz.de/Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Die gesetzliche Grundlage für die Berechnung von Anwaltsgebühren in Deutschland. https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/

