Zustellung Scheidungsantrag an Partner: Ablauf, Rechtsfolgen und Fristen

Infografik zur Erläuterung der drei Schritte eines Scheidungsantrags: Der Anwalt reicht den Antrag ein, das Gericht prüft und fordert die Gebühren an, dann erhält der Partner den Antrag.

Im deutschen Familienrecht markiert die Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten einen entscheidenden Wendepunkt im Verfahren. Mit diesem formalen Akt wird das Scheidungsverfahren offiziell rechtshängig. Für beide Parteien hat dieser Zeitpunkt weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Auch bei einer digital vorbereiteten Scheidung im Rahmen der Online-Scheidung erfolgt dieser Schritt nicht per E-Mail, sondern durch eine förmliche Zustellung des Familiengerichts.

Was kostet das Online-Scheidungsverfahren?

Rechtliche Einordnung: Der Beginn der Rechtshängigkeit

Der Scheidungsantrag wird zunächst vom Rechtsanwalt des Antragstellers beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt ist das Verfahren „anhängig“. Zur „Rechtshängigkeit“ – dem Status, der wichtige Fristen in Gang setzt – kommt es jedoch erst, wenn das Gericht den Antrag dem anderen Ehepartner (dem Antragsgegner) förmlich zugestellt hat.

Dieser Vorgang ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) streng geregelt. Es handelt sich um einen Hoheitsakt, der sicherstellt, dass der Ehegatte Kenntnis vom Verfahren erhält und sein Recht auf rechtliches Gehör wahrnehmen kann.

Voraussetzung: Der Gerichtskostenvorschuss

Ein häufiges Missverständnis betrifft den Zeitpunkt der Zustellung. Das Gericht leitet den Antrag nicht sofort nach Eingang weiter. Gemäß § 12 des Gerichtskostengesetzes (GKG) soll die Zustellung erst erfolgen, wenn die Gebühr für das Verfahren (der Gerichtskostenvorschuss) eingezahlt wurde.

Der Ablauf gestaltet sich in der Praxis wie folgt:

  1. Einreichung: Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag elektronisch beim Gericht ein.
  2. Kostenrechnung: Das Gericht prüft den Antrag formal und sendet über die Justizkasse eine Rechnung über den Gerichtskostenvorschuss an den Antragsteller bzw. dessen Anwalt.
  3. Einzahlung: Der Antragsteller überweist den Betrag an die Gerichtskasse.
  4. Zustellung: Nach Verbuchung des Zahlungseingangs veranlasst das Gericht die Zustellung an den Ehegatten.

Verzögerungen bei der Einzahlung führen somit direkt zu einer Verzögerung des gesamten Verfahrens.

Der formale Ablauf der Zustellung

Die Zustellung erfolgt in der Regel von Amts wegen über die die Post. Der Ehepartner erhält den Scheidungsantrag in einem förmlichen gelben Umschlag, der als Postzustellungsurkunde (PZU) bekannt ist.

Was enthält die Zustellung?

Der gelbe Umschlag beinhaltet:

  • Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsantrags.
  • Eine gerichtliche Verfügung, die den Empfänger auffordert, sich zum Antrag zu äußern.
  • In der Regel bereits die Formulare zum Versorgungsausgleich (Rentenausgleich), die beide Ehegatten ausfüllen müssen.

Der Zusteller (Postbote) vermerkt auf dem Umschlag und auf einer Urkunde das genaue Datum und die Uhrzeit der Übergabe. Dieses Datum ist juristisch bindend.

Rechtliche Konsequenzen: Der Stichtag

Das Datum der Zustellung, das auf dem gelben Umschlag vermerkt ist, fungiert als zentraler Stichtag für die Vermögensteilung und den Rentenausgleich.

1. Stichtag für den Zugewinnausgleich

Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, endet mit der Zustellung des Scheidungsantrags der Zeitraum für die Berechnung des Zugewinns (§ 1384 BGB). Das Endvermögen beider Partner wird zu diesem Stichtag ermittelt. Vermögensveränderungen (z. B. Lottogewinne oder Erbschaften), die nach diesem Datum eintreten, fallen nicht mehr in den Zugewinnausgleich.

2. Stichtag für den Versorgungsausgleich

Auch für die Berechnung der Rentenanwartschaften ist das Ende der Ehezeit entscheidend. Die Ehezeit endet rechtlich am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 VersAusglG).

  • Beispiel: Wird der Antrag am 15. Mai zugestellt, endet die Ehezeit für die Rentenberechnung am 30. April.

Handlungspflichten des Partners nach Zustellung

Mit Erhalt des Scheidungsantrags beginnen für den Antragsgegner gerichtliche Fristen zu laufen. Das Gericht fordert den Partner auf, binnen einer bestimmten Frist (meist zwei Wochen) mitzuteilen, ob er sich gegen den Antrag verteidigen möchte oder zustimmt.

Reaktion bei einvernehmlicher Scheidung

Ist die Scheidung einvernehmlich und digital vorbereitet, muss der Partner meist nicht umfangreich reagieren. Es genügt oft, wenn er dem Gericht schriftlich mitteilt, dass die Angaben im Antrag korrekt sind und er der Scheidung zustimmt. Hierfür benötigt er keinen eigenen Rechtsanwalt, sofern er keine eigenen Anträge (z. B. zum Unterhalt) stellen möchte.

Reaktion bei streitiger Scheidung

Möchte der Partner dem Scheidungsantrag widersprechen oder eigene Anträge stellen, unterliegt er dem Anwaltszwang. Er muss dann zwingend einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen, der die Korrespondenz mit dem Gericht übernimmt.

Sonderfälle: Unbekannter Aufenthalt oder Ausland

Befindet sich der Partner im Ausland oder ist sein Aufenthalt unbekannt, wird die Zustellung komplexer.

  • Ausland: Die Zustellung erfolgt über internationale Rechtshilfeabkommen, was mehrere Monate dauern kann. Einfacher wäre es, wenn der Ehegatte einen Dritten als deutschen Zustellungsbevollmächtigten beauftragt, bei dem das Gericht wirksam zustellen kann.
  • Unbekannt verzogen: Ist der Partner unauffindbar, kann nach strenger Prüfung eine öffentliche Zustellung erfolgen. Dabei wird der Antrag durch Aushang an der Gerichtstafel als zugestellt fingiert, um das Verfahren nicht dauerhaft zu blockieren.

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Infografik in deutscher Sprache die den schrittweisen Ablauf von der Trennung bis zum Scheidungsurteil zeigt einschlielich der rechtlichen Schritte Gerichtsverfahren und finanziellen Abfindungen

Quellen & weiterführende Referenzen

Bundesministerium der Justiz (BMJ) Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), insbesondere Vorschriften zur Zustellung und zum Verfahrensablauf. https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/

Gesetze im Internet – Zivilprozessordnung (ZPO) Regelungen zur Zustellung von Amts wegen (§§ 166 ff. ZPO), die auch im Familienrecht Anwendung finden. https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/

Gesetze im Internet – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Vorschriften zum Zugewinnausgleich und zum Stichtagsprinzip bei Scheidung (§ 1384 BGB). https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

Justizportal des Bundes und der Länder Allgemeine Informationen zu Gerichtskosten und Verfahrensabläufen an deutschen Gerichten. https://justiz.de/