Am Ende eines jeden Scheidungsverfahrens in Deutschland steht der Scheidungsbeschluss. Viele Betroffene stellen sich nach dem Gerichtstermin die Frage: „Wie lange dauert es jetzt noch, bis ich offiziell geschieden bin?“ Die Antwort hängt von zwei wesentlichen Faktoren ab: der verwaltungstechnischen Zustellung des Dokuments und dem Eintritt der formellen Rechtskraft.
Was kostet das Online-Scheidungsverfahren?
Inhaltsverzeichnis
Begriffliche Einordnung: Beschluss statt Urteil
Seit der Reform des Familienverfahrensrechts (FamFG) im Jahr 2009 werden Ehen in Deutschland nicht mehr durch ein „Scheidungsurteil“ geschieden, sondern durch einen Scheidungsbeschluss. Inhaltlich hat dies dieselbe Wirkung: Die Ehe wird aufgelöst. Der Begriffswechsel verdeutlicht jedoch den Wandel von einem streitigen Zivilprozess hin zu einem modernen Familiengerichtsverfahren.
Von der Verkündung bis zur Zustellung
Der zeitliche Ablauf nach dem Scheidungstermin gestaltet sich in der Regel wie folgt:
1. Die mündliche Verkündung
Am Ende der mündlichen Verhandlung (dem Scheidungstermin) verkündet der Familienrichter den Beschluss in Anwesenheit der Parteien. In diesem Moment wissen die Ehegatten zwar, dass die Scheidung ausgesprochen wurde, schriftlich liegt die Urkunde jedoch noch nicht vor.
2. Die schriftliche Ausfertigung
Nach dem Termin wird der Beschluss in der Geschäftsstelle des Gerichts schriftlich ausgefertigt. Dies beinhaltet die genaue Formulierung des Tenors (Scheidungsausspruch) sowie Regelungen zum Versorgungsausgleich und zur Kostenverteilung. Dieser interne Verwaltungsvorgang dauert je nach Auslastung des Gerichts meist ein bis drei Wochen.
3. Die Zustellung
Das Gericht sendet den schriftlichen Scheidungsbeschluss an die beauftragten Rechtsanwälte. Bei einer Online-Scheidung erhält der Anwalt das Dokument oft elektronisch über das besondere Anwaltspostfach (beA) oder per Post und leitet es umgehend an den Mandanten weiter. Erst mit dem Zugang dieses Dokuments bei den Parteien beginnt die wichtigste Frist zu laufen.
Die Rechtskraft: Wann ist man „wirklich“ geschieden?
Der Erhalt des schriftlichen Scheidungsbeschlusses bedeutet noch nicht, dass die Scheidung endgültig wirksam ist. In Deutschland wird eine Ehe erst mit Eintritt der Rechtskraft aufgelöst.
Die Einspruchsfrist (Rechtsmittelfrist)
Gemäß den verfahrensrechtlichen Vorschriften haben beide Ehegatten die Möglichkeit, gegen den Scheidungsbeschluss Beschwerde einzulegen. Diese Frist beträgt einen Monat.
- Die Frist beginnt mit der förmlichen Zustellung des schriftlichen Beschlusses an die Parteien (bzw. deren Anwälte).
- Solange diese Frist läuft, ist die Ehe rechtlich noch nicht beendet. Eine Wiederheirat ist in diesem Zeitraum ausgeschlossen.
- Legt keiner der Beteiligten innerhalb des Monats Beschwerde ein, wird der Beschluss nach Ablauf der Frist automatisch rechtskräftig.
Zusammenfassung der Dauer (Regelfall)
Im Normalfall müssen Betroffene nach dem Gerichtstermin mit einer Wartezeit von ca. 6 bis 8 Wochen rechnen (ca. 2 Wochen für Ausfertigung/Zustellung + 4 Wochen Rechtsmittelfrist), bis die Scheidung endgültig und rechtskräftig ist.
Beschleunigung durch Rechtsmittelverzicht
Es gibt eine Möglichkeit, die einmonatige Wartezeit auf die Rechtskraft zu umgehen und die Scheidung sofort wirksam werden zu lassen: den sogenannten Rechtsmittelverzicht.
Erklären beide Ehegatten noch im Scheidungstermin vor Gericht, dass sie auf Rechtsmittel (Beschwerde) verzichten, wird der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig.
- Voraussetzung: Für einen wirksamen Rechtsmittelverzicht müssen beide Ehegatten anwaltlich vertreten sein.
- Ein-Anwalt-Modell: Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt kann dieser Verzicht normalerweise nicht erklärt werden, da der nicht anwaltlich vertretene Partner diesen rechtlich komplexen Verzicht nicht wirksam aussprechen darf.
- Lösung: Es besteht die Möglichkeit, für den Termin kurzfristig einen zweiten Anwalt („Terminsvertreter“) hinzuzuziehen, nur um den Verzicht zu erklären. Dies verursacht jedoch zusätzliche Kosten.
Der Rechtskraftvermerk
Um die endgültige Scheidung gegenüber Behörden (z. B. Standesamt, Rentenversicherung) nachzuweisen, benötigen Geschiedene den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk.
- Nach Ablauf der Monatsfrist (oder bei Rechtsmittelverzicht) sendet der Anwalt den Beschluss zurück an das Gericht.
- Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle prüft, ob Rechtsmittel eingelegt wurden.
- Ist dies nicht der Fall, wird der Beschluss mit einem Stempel und Siegel versehen (dem Rechtskraftvermerk), der das Datum der Rechtskraft bestätigt.
- Erst dieses Dokument ist der finale Nachweis, der beispielsweise für eine erneute Eheschließung oder Namensänderung benötigt wird.
Besonderheiten bei Online-Verfahren
Die digitale Vorbereitung der Scheidung („Online-Scheidung“) hat keinen Einfluss auf die gerichtlichen Bearbeitungszeiten für den Beschluss. Die Ausfertigung und Zustellung erfolgen durch das Gericht unabhängig davon, ob der Anwalt online mandatiert wurde oder nicht. Allerdings profitieren Mandanten bei digitalen Kanzleien oft von einer schnelleren Weiterleitung des Beschlusses per E-Mail, sobald dieser beim Anwalt eingegangen ist.
Profitieren Sie von der Expertise unserer Rechtsanwälte im Scheidungsrecht

Quellen & weiterführende Referenzen
Bundesministerium der Justiz (BMJ) Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), insbesondere Regelungen zu Beschlüssen und Rechtsmitteln (§§ 38 ff., 58 ff. FamFG). https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/
Serviceportal der deutschen Justiz Allgemeine Informationen zu familiengerichtlichen Verfahren und deren Abschluss. https://justiz.de/
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Informationen zum Ablauf von Gerichtsverfahren und zur Rolle der Anwälte bei der Zustellung von Beschlüssen. https://www.brak.de/Gesetze im Internet – Zivilprozessordnung (ZPO) Vorschriften über die Zustellung von gerichtlichen Dokumenten, die auch im Familienrecht Anwendung finden. https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/

