Scheidungsantrag online ausfüllen: Digitale Datenerfassung und rechtlicher Prozess

Ein Tablet-Bildschirm zeigt ein Online-Scheidungsantragsformular mit Abschnitten für persönliche Daten, Heiratsdetails und das Trennungsdatum.

Die Digitalisierung des Rechtswesens ermöglicht es Ehegatten in Deutschland, die notwendigen Schritte für ein Scheidungsverfahren zunehmend elektronisch vorzubereiten. Wenn von „Scheidungsantrag online ausfüllen“ die Rede ist, handelt es sich technisch um die digitale Erfassung der verfahrensrelevanten Daten durch den Mandanten, die anschließend von einem Rechtsanwalt in einen juristisch korrekten Antrag an das Familiengericht überführt werden. Dieser Artikel erläutert die rechtlichen Mechanismen, die erforderlichen Daten und den genauen Ablauf dieses Verfahrens.

Was kostet das Online-Scheidungsverfahren?

Rechtliche Einordnung: Der digitale Weg zum Familiengericht

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Privatpersonen einen Scheidungsantrag direkt online beim Gericht einreichen können. In Deutschland herrscht gemäß § 114 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) vor den Familiengerichten Anwaltszwang. Das bedeutet, dass nur ein zugelassener Rechtsanwalt befugt ist, den Scheidungsantrag wirksam bei Gericht zu stellen.

Das „Online-Ausfüllen“ bezieht sich daher auf die Interaktion zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt. Der Mandant nutzt ein strukturiertes Online-Formular oder ein PDF-Formular, um dem Anwalt alle notwendigen Informationen zu übermitteln. Diese digitale Datenerfassung ersetzt das klassische Erstgespräch in der Kanzlei, in dem der Anwalt die Daten handschriftlich notieren würde. Die rechtliche Qualität und die Bindungswirkung des Verfahrens bleiben identisch.

Welche Daten werden im Online-Formular benötigt?

Um einen Scheidungsantrag rechtssicher formulieren zu können, muss der Rechtsanwalt spezifische Informationen abfragen, die später auch dem Gericht vorgelegt werden. Ein professionelles Online-Formular fragt in der Regel folgende Datenpunkte ab:

1. Persönliche Daten der Beteiligten

  • Vollständige Namen und Geburtsdaten beider Ehegatten.
  • Aktuelle Meldeadressen (wichtig für die Zuständigkeit des Gerichts).
  • Staatsangehörigkeiten (relevant für die Frage, ob deutsches oder ausländisches Recht angewendet wird).

2. Daten zur Ehe und Trennung

  • Ort und Datum der Eheschließung (wie auf der Heiratsurkunde vermerkt).
  • Datum der Trennung: Dieser Punkt ist essenziell, um die Einhaltung des Trennungsjahres (§ 1566 BGB) zu prüfen.
  • Angaben zum letzten gemeinsamen Wohnsitz.

3. Angaben zu minderjährigen Kindern

  • Namen und Geburtsdaten gemeinsamer Kinder.
  • Aktueller Aufenthaltsort der Kinder (bei welchem Elternteil sie leben).
  • Hinweise, ob Sorgerechts- oder Umgangsstreitigkeiten bestehen.

4. Wirtschaftliche Verhältnisse

  • Aktuelles Netto-Monatseinkommen beider Ehegatten.
  • Diese Angabe dient nicht der Neugier des Anwalts, sondern ist zwingend erforderlich, damit das Gericht den sogenannten Verfahrenswert festsetzen kann, aus dem sich die Gerichts- und Anwaltskosten berechnen. Außerdem kann der Rechtsanwalt die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrenskostenhilfe prüfen.

Ablauf: Vom Online-Formular zur Rechtshängigkeit

Der Prozess der digitalen Antragstellung folgt einem standardisierten Ablauf, der Effizienz mit anwaltlicher Sorgfaltspflicht verbindet.

  1. Dateneingabe und Upload: Der Mandant füllt das Formular aus und lädt notwendige Belege (insbesondere die Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden der Kinder) als Scan oder Foto hoch oder übersendet dies per E-Mail oder WhatsApp
  2. Anwaltliche Prüfung: Ein Rechtsanwalt im Scheidungsrecht prüft die eingegangenen Daten auf Vollständigkeit und rechtliche Hürden (z. B. noch nicht abgelaufenes Trennungsjahr oder fehlende Zuständigkeit deutscher Gerichte).
  3. Vollmachtserteilung: Da der Anwalt nicht ohne Mandat handeln darf, muss der Mandant eine Vollmacht unterzeichnen. Dies geschieht oft ebenfalls digital oder per Postversand.
  4. Erstellung des Antragsentwurfs: Der Anwalt erstellt den juristischen Schriftsatz (den eigentlichen Scheidungsantrag) und sendet diesen dem Mandanten zur Durchsicht und Freigabe zu.
  5. Elektronische Einreichung (beA): Nach Freigabe reicht der Anwalt den Antrag über das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) direkt und verschlüsselt beim zuständigen Familiengericht ein.
  6. Rechtshängigkeit: Mit Zustellung des Antrags durch das Gericht an den anderen Ehepartner wird die Scheidung rechtshängig.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Da bei einem Scheidungsantrag hochsensible persönliche Daten übermittelt werden, unterliegen Online-Formulare strengen Datenschutzanforderungen.

  • SSL-Verschlüsselung: Die Übertragung muss nach aktuellen technischen Standards verschlüsselt sein.
  • Anwaltliche Schweigepflicht: Sobald die Daten beim Anwalt eingehen, unterliegen sie der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, unabhängig davon, ob das Mandat später tatsächlich zustande kommt.

Vorteile und Grenzen der Online-Erfassung

Die digitale Erfassung bietet insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen erhebliche Vorteile. Die strukturierte Abfrage verhindert, dass wichtige Informationen vergessen werden, und ermöglicht eine Bearbeitung rund um die Uhr, unabhängig von Kanzleiöffnungszeiten.

Grenzen hat das Verfahren dort, wo der Sachverhalt hochkomplex und streitig ist (z. B. bei Gewalt in der Ehe, komplizierten Vermögensverflechtungen oder Sorgerechtsstreitigkeiten). Hier dient das Online-Formular zwar als erste Datengrundlage, ersetzt jedoch nicht das ausführliche persönliche oder telefonische Beratungsgespräch, um strategische Fragen zu klären.

Kosten und Verfahrenswert

Das Ausfüllen des Online-Formulars selbst löst den Auftrag für die Durchführung des Scheidungsverfahrens aus. Kosten entstehen dann mit der anwaltlichen Tätigkeit nach Mandatierung. Diese Kosten sind gesetzlich fixiert (RVG) und basieren auf dem Verfahrenswert.

Der Verfahrenswert berechnet sich nach der Formel:

Dreifaches Nettoeinkommen der beiden Ehegatten zzg. mind. 1.000 EUR für den Versorgungsausgleich

Den Verfahrenswert muss niemand zahlen. Die Gebühren werden lediglich vom Verfahrenswert abgleitet. Die digitale Abwicklung ändert an diesen gesetzlichen Gebühren nichts, spart jedoch oft indirekte Kosten wie Fahrtkosten und Arbeitsausfallzeiten.


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Quellen & weiterführende Referenzen

Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Ehescheidung und den Zuständigkeiten.

https://www.bmj.de

Gesetze im Internet – FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere § 114 (Anwaltszwang).

https://www.gesetze-im-internet.de/famfg

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)

Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten.

https://www.brak.de

Justizportal des Bundes und der Länder

Allgemeine Informationen zu Gerichtsverfahren und elektronischem Rechtsverkehr.

https://justiz.de

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Gesetzliche Grundlage für die Abrechnung anwaltlicher Leistungen.

https://www.gesetze-im-internet.de/rvg