Die Einleitung eines Scheidungsverfahrens in Deutschland setzt zwingend voraus, dass die Ehepartner für einen bestimmten Zeitraum getrennt gelebt haben. Dieser Zeitraum wird als Trennungsjahr bezeichnet und ist in § 1566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. In der modernen Rechtspraxis fragen sich viele Betroffene, inwieweit dieser Nachweis „online“ erbracht werden kann und welche digitalen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um den Prozess effizient und rechtssicher vorzubereiten.
Was kostet das Online-Scheidungsverfahren?
Inhaltsverzeichnis
Begriffliche und rechtliche Einordnung des Trennungsjahres
Das Trennungsjahr dient dem Zweck, den Partnern eine Bedenkzeit einzuräumen und festzustellen, ob die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich unwiderruflich gescheitert ist. Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der beide Partner geschieden werden wollen, wird nach Ablauf eines Jahres unwiderruflich vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Sollte ein Partner der Scheidung nicht zustimmen, kann die Ehe in der Regel erst nach einer Trennungszeit von drei Jahren ohne Zustimmung des anderen geschieden werden, da dann das Scheitern gesetzlich vermutet wird.
Gesetzliche Voraussetzungen für die Trennung
Die Trennung im rechtlichen Sinne erfordert die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft. Dies wird klassischerweise durch den Auszug eines Partners aus der gemeinsamen Wohnung vollzogen. Es ist jedoch rechtlich auch möglich, das Trennungsjahr innerhalb der gemeinsamen Wohnung zu absolvieren.
Hierbei muss eine strikte „Trennung von Tisch und Bett“ erfolgen. Das bedeutet:
- Getrennte Schlafbereiche: Die Partner dürfen kein gemeinsames Schlafzimmer mehr nutzen.
Getrennte Haushaltsführung: Jeder Partner muss für sich selbst einkaufen, kochen, waschen und putzen. - Keine gemeinsamen Aktivitäten: Es darf keine gemeinsame Freizeitgestaltung oder finanzielle Haushaltsführung mehr stattfinden.
- Nach außen erkennbare Trennung: Die Partner dürfen nach außen hin nicht mehr als Ehepaar auftreten.
Möglichkeiten, das Trennungsjahr online oder digital nachzuweisen
Streng genommen gibt es kein offizielles Online-Register, in dem man den Beginn des Trennungsjahres „anmelden“ kann. Der Nachweis erfolgt im Scheidungsverfahren primär durch die glaubhaften Angaben der Ehegatten gegenüber dem Familiengericht. Dennoch können digitale Hilfsmittel genutzt werden, um den Beginn der Trennung rechtssicher zu dokumentieren:
1. Digitale Dokumentation des Trennungszeitpunkts
Es empfiehlt sich, den Beginn der Trennung schriftlich festzuhalten. Dies kann durch eine E-Mail oder eine Nachricht über Messenger-Dienste an den Partner geschehen, in der die Absicht zur dauerhaften Trennung klar formuliert wird. Ein solches „Trennungszeugnis“ kann im Falle von Unstimmigkeiten als Indiz dienen.
2. Elektronische Übermittlung von Belegen
Im Rahmen einer Online-Scheidung können Mandanten ihrem Anwalt alle relevanten Dokumente, die eine Trennung untermauern, digital zukommen lassen. Dazu gehören beispielsweise:
- Mietverträge für eine neue Wohnung.
- Bestätigungen über die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.
- Nachweise über die Änderung der Steuerklasse beim Finanzamt.
- Schriftverkehr mit Banken zur Trennung gemeinsamer Konten.
3. Online-Scheidungsantrag als Indikator
Der Scheidungsantrag selbst, der bei einer Online-Scheidung digital vorbereitet wird, enthält zwingend das Datum, seit dem die Partner getrennt leben. Da der Anwalt diesen Antrag elektronisch beim Familiengericht einreicht, wird das angegebene Trennungsdatum aktenkundig. Ist die Trennung bei Beauftragung der Online-Kanzlei noch frisch, versenden die Anwälte meist entsprechende Schreiben an den anderen Ehegatten und informieren über den Trennungs- und Scheidungswunsch des Mandanten.
Ablauf des Verfahrens und Rolle der Akteure
Obwohl die Vorbereitung weitgehend online erfolgt, unterliegt das Verfahren strengen rechtlichen Regeln.
Der Anwaltszwang
In Deutschland herrscht vor den Familiengerichten Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Das bedeutet, dass der Scheidungsantrag nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht werden kann. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es jedoch, wenn nur ein Partner einen Anwalt beauftragt. Der andere Partner kann dem Antrag dann einfach (ebenfalls digital vorbereitet) zustimmen.
Das Familiengericht
Die Entscheidung über die Scheidung obliegt ausschließlich dem Familiengericht. Der Richter prüft im Scheidungstermin die Voraussetzungen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung fragen Richter meist lediglich ab, seit wann die Trennung besteht und ob beide Partner die Scheidung endgültig wollen. Stimmen die Angaben beider Partner überein, wird das Trennungsjahr als nachgewiesen angesehen.
Der Scheidungstermin (Video-Option)
Ein wesentlicher Aspekt der „Online-Scheidung“ ist die Möglichkeit, den obligatorischen Gerichtstermin per Videokonferenz durchzuführen. Wenn das Gericht dies gestattet, müssen die Beteiligten nicht physisch im Gerichtssaal erscheinen, sondern werden digital angehört. Dies ist jedoch eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Richters.
Kosten und Zeitrahmen
Die Kosten einer Scheidung – egal ob online oder herkömmlich vorbereitet – hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab. Dieser berechnet sich primär aus dem Nettoeinkommen beider Ehepartner. Eine einvernehmliche Online-Scheidung ist oft kostengünstiger, da nur ein Anwalt bezahlt werden muss und Reisekosten für Kanzleibesuche entfallen.
Zeitlich dauert das Verfahren nach Einreichung des Antrags meist zwischen drei und sechs Monaten, sofern alle Folgesachen wie der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) geklärt sind. Ohne Versorgungsausgleich kann es in Einzelfällen schneller gehen.
Typische Missverständnisse
- Vollständige Online-Scheidung: Es gibt in Deutschland keine Scheidung „per Mausklick“ ohne Gericht und Anwalt. Online bezieht sich auf die Kommunikation und Vorbereitung.
- Abkürzung des Trennungsjahres: Das Trennungsjahr kann online nicht „übersprungen“ werden. Ausnahmen gibt es nur bei unzumutbarer Härte (z. B. Gewalt).
- Bestätigung durch Dritte: Es ist kein Notar oder eine Behörde erforderlich, um den Beginn der Trennung zu „beglaubigen“.
Zusammenfassend lässt sich das Trennungsjahr online dadurch nachweisen, dass die notwendigen Informationen und Belege digital gesammelt und über eine spezialisierte Plattform an den Anwalt übermittelt werden. Die finale Bestätigung erfolgt jedoch durch die persönlichen (oder per Video getätigten) Angaben im gerichtlichen Anhörungstermin.

Profitieren Sie von der Expertise unserer Rechtsanwälte im Scheidungsrecht
Quellen & weiterführende Referenzen
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – § 1566 Vermutung für das Scheitern https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1566.html
- Gesetze im Internet: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) – § 114 Vertretung durch einen Rechtsanwalt https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__114.html
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/
Serviceportal der deutschen Justiz: Informationen zum Ablauf eines Scheidungsverfahrens https://justiz.de/

